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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes mit uns abgeschlossenen Geschäftes. Abweichungen von nachstehenden Bedingungen sowie vom Besteller vorgeschriebene Lieferung Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausdrücklich unsere schriftliche Bestätigung.

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2. Angebote/Aufträge

Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sowie alle mündlich, telefonisch oder mit unseren Vertretern vereinbarten Preise unserer schriftlichen Bestätigung bedürfen. Aufträge, die direkt oder über unsere Vertreter an uns übermittelt werden, sind erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung durch uns gültig. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf eines Monats abzulehnen. Bei Aufträgen, die uns auf Grund einer Angebotslegung erteilt werden, behalten wir uns das Recht einer Preisanpassung vor, wenn sich Kostenfaktoren gegenüber denen am Tage des Angebotes gültigen erhöhen. Bei Abruf- und Rahmenverträgen sind die bestätigten Preise bis zum Ende der vereinbarten Frist gültig, vorausgesetzt, dass nicht wesentliche Erhöhungen in Rohstoffen, Erzeugung, Transport, Lohnabschlüssen und Änderung der Wechselkurse auftreten, die uns berechtigen, den Preis hinaufzusetzen bzw. vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Käufer steht aber in jedem Fall das Recht zu, unverzüglich nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Mehr- oder Minderlieferung von 10 % bei Standardware, sowie bis zu 20 % bei Sonderanfertigung, gilt als vereinbart. Bei bereits erteilten Aufträgen übernehmen wir für die Berücksichtigung von Änderungswünschen wie Menge, Maße, Qualität, Versandart usw. keine Gewähr, eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

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3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, ab unserem Lager, mit Verpackung, ohne Mehrwertsteuer. Lieferungen werden zu dem am Tage des Versandes gültigen Preis verrechnet.

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4. Lieferung/Versand

Lieferung und Versand erfolgt stets unversichert und auf Gefahr des Käufers ab unserem Auslieferungslager bzw. Übergabe an den ersten Frachtführer, auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung. Grundsätzlich gilt aber Lieferung ab Werk vereinbart. Bei Lieferungen unter € 350,– werden Manipulations- und Verpackungsspesen in Höhe von € 10,- verrechnet. Die freie Wahl der Versandart steht uns zu. Besondere Verpackungs- und Versendungsvorschriften wie Express- und Eilsendung, Luftfracht etc. gehen zu Lasten des Käufers. Alle vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sollten aber unvorhergesehene Verzögerungen bei uns, Fabrikation, Transport, bei Störungen in Lieferwerken der Vorlieferanten, durch höhere Gewalt u a m. auftreten, kann keine Haftung für verspätete Lieferung daraus abgeleitet werden. Sie verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung oder befreien uns ganz von der Lieferverpflichtung, ohne dass dem Käufer aus diesem Grunde irgendein Schadenersatzanspruch gegen uns zusteht. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Leistung. Zur Selbstabholung bestellte Waren sind innerhalb von 7 Tagen ab Lieferbereitstellung abzuholen, die Fakturierung erfolgt am Tag der Lieferbereitschaft wie auch die Zahlungsverpflichtung durch Nichtabholung nicht aufgehoben wird, sowie ab diesem Zeitpunkt eventuelle Lagerkosten zu Lasten des Käufers gehen. Bei Abruf- und Rahmenaufträgen kann bei Nichteinhaltung der Abnahmetermine ohne Ankündigung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die Teil- oder Restlieferung vorgenommen werden, jedoch ohne Nachfrist zum letzten Abruftermin bzw. letzten Tag des Rahmenvertrages die gesamte offene Menge.

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5. Zahlung

Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug, oder innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto, zur Zahlung fällig. An uns unbekannte Käufer liefern wir gegen Nachnahme des Fakturenbetrages unter Abzug von 2 % Skonto. Als Zahltag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Alle Zahlungen an uns haben grundsätzlich durch Überweisung auf unsere Bank bzw. Postsparkassenkonten zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden nur auf Grund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche Kosten, Spesen und Gebühren usw. gehen zu Lasten des Käufers. Wird die Zahlungsfrist überschritten, kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug und etwaige weitere zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Weiters werden Verzugszinsen in der jeweiligen Höhe der üblichen Bankzinsen für Kontokorrentkredite sowie Mahnspesen verrechnet. Der Zahlungsverzug berechtigt uns auch, von laufenden Lieferverträgen zurückzutreten oder die Auslieferung jeglicher bei uns bestellter Ware bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen zu unterlassen, bzw. nur mehr gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern. Das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt uns vorbehalten. Dem Käufer steht kein Zurückhaltungsrecht zu und er ist auch nicht zur Aufrechnung berechtigt. Insbesonders darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen nicht verweigern oder verzögern.

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6. Mängel/Rücksendung

Beanstandungen bezüglich Beschaffenheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der gelieferten Ware müssen schriftlich und innerhalb von 8 Tagen nach Warenübernahme laut Lieferschein erfolgen. Nach der genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen. Transportschäden und offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu melden und müssen in entsprechender Form (zB. auf Lieferscheinen) festgehalten werden. Falls die Berechtigung einer Mängelrüge festgestellt wird – diese Feststellung einer rechtzeitigen Mängelrüge obliegt der Prüfstelle unserer Gesellschaft oder des jeweiligen Vorlieferanten und die beanstandete Ware muss uns auf Verlangen zur Prüfung überlassen werden – sind wir unter Ausschluss aller weitergehenden Forderungen des Käufers verpflichtet, nach unserer Wahl entweder Ersatzlieferung oder Gutschrift nach Zurücknahme der beanstandeten Ware zu leisten. Beanstandungen nach bereits erfolgter teilweiser oder gänzlicher Verarbeitung, Veränderung oder Veräußerung der gelieferten Waren sind jedenfalls ausgeschlossen. Handelsübliche Toleranzen bezüglich Maß, Menge, Gewicht, Qualität, Farbeinstellung usw. berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen. Rücksendungen bedürfen ausdrücklich unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und müssen frachtfrei für uns erfolgen. Bei Rücksendungen ohne Mängelrüge wird der Gutschriftsbetrag um die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % vermindert (höchstens jedoch € 290,–). Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Verborgene Mängel sind unmittelbar nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch 6 Monate nach Auslieferung zu erheben. Die Beweislast, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Käufer. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

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7. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben solange in unserem Eigentum, bis sämtliche Verbindlichkeiten des Käufers aus der laufenden Geschäftsverbindung mit uns getilgt sind. Jede Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist unzulässig und uns unverzüglich zu melden. Im Falle der Weiterveräußerung vor vollkommener Bezahlung des Kaufpreises ist die Forderung gegenüber Dritten an uns abzutreten. Dies hat durch Verständigung des Dritten oder durch Vermerk in den Büchern zu geschehen. Bei gerichtlichen Ausgleichs- und Konkursverfahren des Käufers sind wir zur Absonderung unserer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, wie auch zur sofortigen Herausgabe unserer gelieferten Ware bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung. Auch ist der Käufer verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen alle üblichen Risken angemessen zu versichern, wie wir auch den Nachweis des Versicherungsschutzes verlangen können. Kosten, die uns durch die Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.

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8. Verwendung

Der Käufer trägt allein die Verantwortung für die sachgemäße Behandlung, Lagerung und Verwendung unserer Ware. Unsere anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen auf Grund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über unsere Produkte sind unverbindlich und ohne Gewähr und beruhen auf den Angaben der Herstellerwerke. Sie befreien den Käufer nicht, die Eignung der Produkte für den beabsichtigten Zweck und Anwendung selbst zu prüfen, da auf Grund unterschiedlichster Verarbeitungsbedingungen keine wie immer geartete Haftung übernommen werden kann. Auch sind die Verarbeitungshinweise zu beachten.

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9. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist Graz. Gerichtsstand für alle als oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Graz oder nach unserer Wahl das Gericht am Wohnort bzw. Sitz des Käufers. Es gilt österreichisches Recht, bei Exportgeschäften behalten wir uns die freie Wahl des Rechtes vor.

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10. Sonstiges

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ohne besonderen Hinweis auch für alle zukünftigen Lieferungen und Aufträge, sofern für diese nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Beabsichtigt der Käufer uns aus dem Titel der Produkthaftung im Regressweg in Anspruch zu nehmen, dann hat er dies, unter genauer Angabe des anspruchsbegründeten Sachverhaltes, innerhalb von 21 Tagen ab Kenntnis, bei gerichtlicher Inanspruchnahme unverzüglich, bei sonstigem Verlust seines Regressanspruches, schriftlich bekanntzugeben. Für Sachschäden, die der Käufer erleidet, ist jede Ersatzleistung unsererseits ausgeschlosssen. foltec, Gerhard Fink GesmbH, Selbstklebefolien u. techn. Klebebänder, A-8041 Thondorf b. Graz, Golfstr. 5a, Tel. ++43/316/409 409-0, Fax ++43/316/409 409-6

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